Glossar

Gutachten und Gerichtsverfahren

Sachverständige, Gutachten, Zivilverfahren, Gerichte und Begriffe der Gutachterpraxis.

Cadena de custodia: Beweismitteldokumentation (Cadena de custodia)

Maßnahmen und Aufzeichnungen für Herkunft, Erhaltung und Handhabung von Proben oder Belegen zur Identität und Unversehrtheit. Sie kann Analysen und Fotos unterstützen. Allein macht sie einen Befund nicht zum ausreichenden Ursachenbeweis, der weiterhin fachliche Interpretation und Zusammenhang mit dem Schaden benötigt.Verwandte Begriffe: Fotodokumentation, Normgerechte Prüfung

Carga de la prueba: Beweislast (Carga de la prueba)

Regeln über Nachteile fehlenden Tatsachennachweises bei richterlicher Entscheidung unter Berücksichtigung des Systems und verfügbarer Beweismöglichkeiten. Sie zeigen notwendige Nachweise bei Wohnungsforderungen. Die Beauftragung eines Gutachtens erfüllt nicht automatisch sämtliche Beweislast, da weitere rechtlich relevante Tatsachen gesondert belegt werden können müssen.Verwandte Begriffe: Prueba pericial: Sachverständigenbeweis, LEC: spanische ZivilprozessordnungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 217

Bauteilöffnung (Cata constructiva)

Örtliche Öffnung für verborgene Schichten, Materialien oder Anschlüsse zur Klärung von Ursache und Aufbau. Umfang, Erlaubnis und Wiederherstellung müssen festgelegt sein. Ergebnisse werden nach Repräsentativität gelesen, da eine einzige Öffnung nicht zwingend sämtliche Wohnungsbereiche und ihren tatsächlichen Schichtzustand beschreibt.Verwandte Begriffe: Technische Sichtbesichtigung, Schadensaufmaß

Costas procesales: Verfahrenskosten (Costas procesales)

Gesetzlich erfasste Prozessausgaben mit besonderen Regeln für Auferlegung und Bezifferung, gegebenenfalls einschließlich bestimmter Fachleistungen. Sie unterscheiden sich von beliebigen Privatausgaben. Eine günstige Entscheidung garantiert nicht vollständige Erstattung aller während des Konflikts gezahlten Beträge, weshalb die einzelnen Kostenpositionen rechtlich zu prüfen sind.Verwandte Begriffe: Juicio ordinario: ordentliches spanisches Zivilverfahren, Juicio verbal: besonderes spanisches ZivilverfahrenRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 241 y 394

Gerichtliche Sachverständigenbestellung (Designación judicial de perito)

Ernennung eines Fachmanns durch das Gericht nach gesetzlichen Fällen und Schritten entsprechend benötigter Kenntnisse. Sie entscheidet nicht den Rechtsstreit und garantiert keine Annahme aller Schlussfolgerungen. Auch dieses Gutachten unterliegt Bewertung und Gegenprüfung, weshalb seine technische Begründung im Verfahren wichtig bleibt.Verwandte Begriffe: Insaculación: Losverfahren der Gutachterbestellung, Provisión de fondos: KostenvorschussRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 339 a 342

Dictamen pericial: Sachverständigengutachten (Dictamen pericial)

Technischer Bericht über Untersuchungen, Daten, Begründungen und Schlussfolgerungen zu besonderen Fachfragen, etwa Ursache, Ausmaß und Wert von Wohnungsschäden. Er muss den Weg zum Ergebnis erklären und überprüfte Tatsachen, Hypothesen und Grenzen von Zugang oder Unterlagen unterscheiden, statt alles als sicher darzustellen.Verwandte Begriffe: Prueba pericial: Sachverständigenbeweis, Nexo causal: UrsachenzusammenhangRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 335 a 352

Zerstörungsfreie Prüfung (Ensayo no destructivo)

Methode zur Material- oder Bauteilinformation ohne erhebliche Zerstörung mit unterschiedlichen spezifischen Grenzen. Sie ergänzt Sichtprüfung. Ergebnisse folgen dem Verfahren und bestätigen nicht jede Eigenschaft oder schließen sämtliche versteckten Mängel aus, weshalb der konkrete Umfang bei der Interpretation der Daten erkennbar bleiben muss.Verwandte Begriffe: Normgerechte Prüfung, Bauteilöffnung

Insaculación: Losverfahren der Gutachterbestellung (Insaculación)

Auswahl eines Sachverständigen durch Los nach vorgesehenem gerichtlichem Verfahren mit Listen und Reihenfolgen im Zivilprozess. Sie organisiert die Wahl, beweist aber keine Erfahrung in jeder Spezialisierung. Das entstehende Gutachten erhält dadurch keinen automatisch höheren Wert gegenüber einem anders beauftragten Bericht.Verwandte Begriffe: Gerichtliche Sachverständigenbestellung, Perito judicial: gerichtlicher SachverständigerRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 341

Technische Sichtbesichtigung (Inspección ocular)

Direkte Beobachtung eines Ortes oder Elements für Zustand und sichtbare Erscheinungen, gegebenenfalls Teil des vereinbarten Gutachtens. Sie zeigt nicht automatisch verborgene Schichten. Sie ist auch nicht allein ein reconocimiento judicial, eine gerichtliche Besichtigung als eigenes Prozessbeweismittel mit anderen Voraussetzungen.Verwandte Begriffe: Reconocimiento judicial: gerichtliche Besichtigung, Bauteilöffnung

Juicio ordinario: ordentliches spanisches Zivilverfahren (Juicio ordinario)

Zivilverfahren für gesetzlich bestimmte Materien und Forderungen mit eigenen Phasen und Beweismöglichkeiten. Vor Gutachtenvorbereitung wird der passende Weg identifiziert. Er richtet sich nicht allein nach scheinbarer Defektschwere, sondern nach den maßgeblichen Verfahrenskriterien, die für die Einreichung der technischen Beweise wichtig sind.Verwandte Begriffe: Juicio verbal: besonderes spanisches Zivilverfahren, LEC: spanische ZivilprozessordnungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 249

Juicio verbal: besonderes spanisches Zivilverfahren (Juicio verbal)

Zivilverfahren für bestimmte Materien oder Forderungen nach aktuellen gesetzlichen Kriterien. Der Name bedeutet weder ausschließlich mündliche Bearbeitung noch fehlende Komplexität. Gegenstand und Betrag müssen geprüft werden, da sie Ablauf und Gutachteneinreichung beeinflussen und nicht allein aus dem sichtbaren Schaden folgen.Verwandte Begriffe: Juicio ordinario: ordentliches spanisches Zivilverfahren, LEC: spanische ZivilprozessordnungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 250

LEC: spanische Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil)

Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC) regelt Verfahren vor Zivilgerichten einschließlich Beweise und Sachverständigenhandeln mit Voraussetzungen, Abläufen und Bewertungsregeln. Sie ordnet Gutachteneinreichung ein. Verfahren und anwendbare Fassung müssen geprüft werden, bevor eine konkrete Frist behauptet oder aus einem allgemeinen Prozessnamen abgeleitet wird.Verwandte Begriffe: Prueba pericial: Sachverständigenbeweis, Carga de la prueba: BeweislastRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil

Schadensaufmaß (Medición de daños)

Bezifferung betroffener Flächen, Längen, Stückzahlen oder anderer Größen für Umfang und Reparaturbewertung. Kriterien und zugängliche Zonen werden dokumentiert. Geprüfte Messungen unterscheiden sich von Schätzungen verborgener Schichten, weil diese Grenze Angebot und Schlussfolgerungen beeinflusst und nicht hinter einer gemeinsamen Endsumme verschwinden darf.Verwandte Begriffe: Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert, Dictamen pericial: Sachverständigengutachten

Nexo causal: Ursachenzusammenhang (Nexo causal)

Verbindung zwischen Handlung oder Ereignis und erklärtem oder gefordertem Schaden, unterschieden von bloßer zeitlicher Nähe. Mechanismen, Vorgeschichte und Alternativen werden geprüft. Ein Befund nach Umbau allein beweist nicht dessen Verursachung, weshalb weitere technische und dokumentarische Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen.Verwandte Begriffe: Responsabilidad contractual: Vertragshaftung, Indemnización: Schadensersatz

Objeto de la pericia: Gutachtengegenstand (Objeto de la pericia)

Konkrete Fragen des Fachmanns im Auftrag oder Prozess zur Begrenzung von Tatsachen, Spezialisierung und Umfang, etwa Feuchteursache oder Reparaturkosten. Prüfung eines Punktes bedeutet nicht Untersuchung aller Bauteile oder Verantwortlichkeiten. Die Aufgabenstellung muss daher vor Interpretation der Schlussfolgerungen berücksichtigt werden.Verwandte Begriffe: Dictamen pericial: Sachverständigengutachten, Schadensaufmaß

Perito de parte: Parteigutachter (Perito de parte)

Von einer Partei ausgewählter Fachmann für spezialisierte Fragen, dessen Beauftragung die gesetzliche Objektivitätspflicht nicht beseitigt. Bei Wohnungsschäden muss er Schlussfolgerungen begründen und günstige wie ungünstige Daten berücksichtigen. Seine technische Funktion ist nicht mit der rechtlichen Vertretung des Auftraggebers gleichzusetzen.Verwandte Begriffe: Perito judicial: gerichtlicher Sachverständiger, Tacha de peritos: GutachterbeanstandungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 335 y 336

Perito judicial: gerichtlicher Sachverständiger (Perito judicial)

Fachmann für besondere Kenntnisse zur Klärung verfahrensrelevanter Tatsachen durch Gutachten, tätig nach gerichtlicher Bestellung oder Initiative einer Partei. Er muss objektiv handeln. Der Bericht ersetzt keine richterliche Entscheidung über Tatsachen und Verantwortung, sondern liefert die entsprechende technische Grundlage für deren Bewertung.Verwandte Begriffe: Perito de parte: Parteigutachter, Dictamen pericial: SachverständigengutachtenRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 335 y 340

Provisión de fondos: Kostenvorschuss (Provisión de fondos)

Vorabzahlung für Facharbeit oder Ausgaben nach Auftrag oder Verfahren, bei gerichtlich bestellten Gutachtern besonders geregelt. Sie unterscheidet sich von Endpreis und erstattungsfähigen Prozesskosten. Umfang des Vorschusses und spätere Honorarbearbeitung müssen klar sein, damit dieselbe Zahlung nicht verschiedenen Positionen gleichgesetzt wird.Verwandte Begriffe: Gerichtliche Sachverständigenbestellung, Costas procesales: VerfahrenskostenRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 342

Prueba pericial: Sachverständigenbeweis (Prueba pericial)

Beweismittel durch technische, wissenschaftliche oder besondere Kenntnisse zu streitigen Tatsachen mittels Gutachten und Erklärungen nach Prozessregeln. Bei Wohnungsschäden ergänzt es weitere Beweise. Es ersetzt weder Dokumente und bestätigte Tatsachen noch die dem Gericht zustehende Gesamtbewertung des Falles und seiner Verantwortung.Verwandte Begriffe: Dictamen pericial: Sachverständigengutachten, Sana crítica: begründete BeweiswürdigungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 335 a 352

Ratificación: Erläuterung des Gutachtens vor Gericht (Ratificación del informe pericial)

Erscheinen des Sachverständigen zur Bestätigung, Erklärung und Beantwortung von Fragen zu seinem Bericht, gegebenenfalls mit Ergänzungen. Dies macht ihn nicht automatisch schlüssig oder verbindlich. Bewertung hängt von Begründung, Gegenprüfung und Bezug zu übrigen Beweisen ab, die das Gericht gemeinsam betrachtet.Verwandte Begriffe: Dictamen pericial: Sachverständigengutachten, Sana crítica: begründete BeweiswürdigungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 347

Reconocimiento judicial: gerichtliche Besichtigung (Reconocimiento judicial)

Beweismittel durch unmittelbare gerichtliche Untersuchung von Ort, Objekt oder Person zur notwendigen Tatsachenklärung nach Prozessregeln. Bei Wohnungsstreit kann es weitere Beweise ergänzen. Es unterscheidet sich vom Besuch eines Sachverständigen zur Berichtserstellung und darf nicht allein aufgrund einer Besichtigung gleichgesetzt werden.Verwandte Begriffe: Technische Sichtbesichtigung, Prueba pericial: SachverständigenbeweisRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 353 a 359

Recusación de peritos: Gutachterablehnung (Recusación de peritos)

Verfahren zum Ausschluss eines gerichtlich bestellten Sachverständigen bei gesetzlichem Grund mit eigenen Voraussetzungen und Schritten, getrennt von tacha anderer Gutachter. Technischer Widerspruch allein genügt nicht. Die vorgesehene persönliche oder rechtliche Bedingung muss benannt und nach Prozessregeln geltend gemacht werden.Verwandte Begriffe: Gerichtliche Sachverständigenbestellung, Tacha de peritos: GutachterbeanstandungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 124 a 128

Fotodokumentation (Reportaje fotográfico)

Geordnete Fotos von Bauteilen, Schäden und Umständen mit erkennbarer Lage und Zusammenhang sowie gegebenenfalls erhaltenen Originalen. Sie unterstützen das Gutachten, beweisen jedoch Ursache, Tiefe oder Entwicklung nicht allein ohne weitere Prüfungen und Daten. Bild und technische Schlussfolgerung müssen deshalb nachvollziehbar verbunden bleiben.Verwandte Begriffe: Dictamen pericial: Sachverständigengutachten, Cadena de custodia: Beweismitteldokumentation

Sana crítica: begründete Beweiswürdigung (Sana crítica)

Richterliche Bewertung bestimmter Beweise nach Logik, Kenntnissen und Erfahrung, bei Gutachten anhand Begründung und Kohärenz. Sie verlangt keine automatische Annahme gerichtlicher Gutachterberichte. Auch die Anzahl eingereichter Berichte ersetzt keinen technischen Vergleich ihrer Grundlagen und der nachvollziehbaren Schlussfolgerungen.Verwandte Begriffe: Dictamen pericial: Sachverständigengutachten, Prueba pericial: SachverständigenbeweisRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, art. 348

Tacha de peritos: Gutachterbeanstandung (Tacha de peritos)

Hinweis auf gesetzlich relevante Umstände eines nicht ablehnbaren Gutachters, etwa Verbindungen zu Parteien, für Unparteilichkeit oder Glaubwürdigkeit. Er beseitigt den Bericht nicht automatisch. Das Gericht berücksichtigt ihn bei Beweiswürdigung. Er unterscheidet sich vom Verfahren der recusación gerichtlicher Gutachter mit eigenen Voraussetzungen.Verwandte Begriffe: Perito de parte: Parteigutachter, Recusación de peritos: GutachterablehnungRechtsgrundlage: Ley 1/2000, de Enjuiciamiento Civil, arts. 343 y 344

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